Als geschädigte Person in einem Strafverfahren wird Ihnen häufig nur die Rolle des Beweismittels (Zeuge oder Zeugin) zugeschrieben. Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Stimme zu bekommen und Forderungen stellen zu können – hier kann es zum einen um Schadenswiedergutmachung wie Geldzahlungen gehen, zum anderen können psychische Folgen der Tat auf verschiedenste Art und Weise aufgearbeitet werden. Der Ausgleich besteht dann darin, dass die Lösung den Schaden materieller und psychischer Art wiedergutmacht. Sie können im Gespräch mit der beschuldigten Person Ihre Wahrnehmung der Tat darlegen, dem Gegenüber die Folgen aufzeigen und ihn in geschütztem und kontrolliertem Rahmen damit konfrontieren. Sie selbst bestimmen, wie viel und was Sie preisgeben möchten. Der Mediator, bzw. die Mediatorin achtet während der Gespräche darauf, dass es Ihnen gutgeht, Sie sich wohlfühlen können und im Sinne der Opferhilfe die bestmögliche Lösung für den Konflikt finden können.